Corona Neu Regelungen 8.12

Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Infektionszahlen in Bayern sind weiterhin sehr hoch. Die Staatsregierung hat daher am
6. Dezember weitere Maßnahmen beschlossen, die u. a. auch die Schulen betreffen. Die
wichtigsten Neuerungen haben wir hier zusammengefasst. Sie gelten zunächst von 9. bis
18. Dezember 2020.

Besondere Schutzmaßnahmen an den Schulen bis zu den Weihnachtsferien

a) Allgemeinbildende Schulen, Wirtschaftsschulen und Förderschulen

 In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 der allgemeinbildenden Schulen und der Wirtschaftsschulen sowie in allen Jahrgangsstufen der Förderschule (einschl. berufliche Förderschulen und Schulvorbereitende Einrichtungen) sowie an der Schule für Kranke wird der Präsenzunterricht beibehalten.

 In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz kleiner
bzw. gleich 200 gilt:

o Ab der Jahrgangsstufe 8 wird auf den Wechselbetrieb von Präsenz- und Distanzunterricht umgestellt.
o Hiervon ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen
Schularten (eine detaillierte Liste mit den ausgenommenen Klassen bzw. Jahrgangsstufen finden Sie unter www.km.bayern.de/coronavirus-faq, die Q11 am Gymnasium
ist somit im Wechselunterricht). Ebenso ausgenommen sind die Förderschulen (einschl. berufliche Förderschulen, schulvorbereitende Einrichtungen, s. o.) und die Schulen für Kranke. Sie bleiben vollumfänglich im Präsenzunterricht.

 In Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr
als 200 gilt:

o Ab der Jahrgangsstufe 8 wird vollständig auf Distanzunterricht umgestellt.
o Hiervon ausgenommen sind die jeweils letzten Jahrgangsstufen der jeweiligen
Schularten (eine detaillierte Liste mit den ausgenommenen Klassen bzw. Jahrgangsstufen finden Sie unter www.km.bayern.de/coronavirus-faq, die Q11 am Gymnasium
ist somit im Distanzunterricht). Ebenso ausgenommen sind die
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Förderschulen (einschl. berufliche Förderschulen, schulvorbereitende Einrichtungen,
s. o.) und die Schulen für Kranke. Sie bleiben vollumfänglich im Präsenzunterricht.

o Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung an außerschulischen Lernorten finden ab
einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 nicht statt.

b) Berufliche Schulen
 An den beruflichen Schulen gilt ab 09.12.2020 (unabhängig vom Inzidenzwert im jeweiligen Kreis) Distanzunterricht.
 Ausnahmen bestehen wie folgt:
o Für Wirtschaftsschulen gelten die Regelungen für allgemeinbildende Schulen
(s. oben).
o An FOS/BOS wird
 in der Vorklasse sowie in der Jahrgangsstufe 11
 bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz kleiner bzw. gleich 200 in der Vorklasse sowie in der Jahrgangsstufe 11 auf den Wechselbetrieb von Präsenz- und Distanzunterricht umgestellt.
 ab einer Inzidenz von mehr als 200 im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt in
diesen Jahrgangsstufen Distanzunterricht erteilt,
 in den übrigen Jahrgangsstufen durchgängig Präsenzunterricht erteilt.

An allen Schulen wird der praktische Sportunterricht in allen Jahrgangsstufen bis voraussichtlich 18. Dezember 2020 ausgesetzt. Sporttheoretische Inhalte sind weiterhin möglich. In
der Qualifikationsphase der Oberstufe des Gymnasiums (Q11 und Q12) sind sportpraktische
Inhalte unter Beachtung der Maßgaben gem. Rahmenhygieneplan weiterhin zulässig.
Die örtlichen Gesundheitsämter können weitere Maßnahmen anordnen. Die Schulleitung teilt
Ihnen mit, welche Maßnahmen an Ihrer Schule umgesetzt werden.

Letzter Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien ist – wie angekündigt – Freitag, der
18. Dezember.
Neben den Informationen auf unserer Homepage (www.km.bayern.de/coronavirus-faq) informieren wir Sie auch regelmäßig über den Eltern-Newsletter des Kultusministeriums. Sie können sich unter www.km.bayern.de/newsletter.html/ dafür anmelden.