Maskenpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
Sie haben es sicher über die lokale Berichterstattung mitverfolgen können, das
Infektionsgeschehen im Landkreis ist
leider enorm angestiegen.
Um dem entgegen zu wirken hat das Landratsamt Weilheim Schongau eine
Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird auch die Maskenpflicht an Schulen geregelt.
Ich zitiere:
„…wird für Schülerinnen und Schüler an allen weiterführenden und beruflichen Schulen
im Landkreis Weilheim – Schongau ab der 5. Jahrgangsstufe inklusive der
Mittagsbetreuung eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung auch am
Sitzplatz im Klassenzimmer angeordnet. (…)
Für Lehrkräfte besteht die Verpflichtung
zum Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung nur, soweit der Mindestabstand von 1,5 m
zwischen der Lehrkraft und den Schülern oder einer anderen Person nicht eingehalten
wird. (…)“
Dieser Tei der Allgemeinverfügung wird Bestandteil des Hygieneplans unserer Schule,
gültig bis einschließlich 23.10.2020.
Natürlich gilt weiterhin die Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.
Bitte statten Sie Ihre Kinder mit ausreichend Masken für den Schultag aus. Für den
Bereich Sportunterricht werden wir uns wie in den ersten beiden Schulwochen
verhalten.Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des
Landratsamts Weilheim-Schongau nachzulesen.
Ich bitte um Unterstützung im Sinne der Gesundheit aller,


bleiben Sie gesund

Frank Pfaffenberger