Notbetreuung an Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,
wie von den Verantwortlichen angekündigt wird die Notbetreuung an Schulen
ausgeweitet.
Ab Montag, 27.4.2020, gilt folgende Regelung:
„Das Betreuungsangebot darf bereits in Anspruch genommen werden, soweit und solange
-ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist
oder
-eine Alleinerziehende bzw. ein Alleinerziehender erwerbstätig ist.
Erforderlich bleibt aber weiterhin,
-dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher
Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an der Betreuung des Kindes gehindert ist und
-dass das Kind
o nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person
betreut  werden kann
o keine Krankheitssymptome aufweist
o nicht in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit einer
infizierten Person 14 Tage vergangen sind und es keine Krankheitssymptome
aufweist und keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Im Bedarfsfall kontaktieren Sie bitte die Schule telefonisch.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Pfaffenberger