Grenzüberschreitendes Verhalten umfasst…
- unerwünschte Berührungen oder körperliche Annäherungen
- sexualisierte Kommentare, Witze oder Beschimpfungen
- zeigen oder versenden sexualisierter Inhalte
- unerwünschte Nachrichten mit sexuellem Inhalt
- erstellen und/ oder verbreiten sexualisierter Bilder
- sexuelle Belästigung
- Sexuell anstößige Bewegungen und Gesten
- ausnutzen von Abhängigkeit und Vertrauen
- sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen
- sexualisierte Gewalt/ sexuelle Handlungen unter Schülerinnen und Schülern
- digitale sexualisierte Gewalt über Messenger oder Social Media
—> Sexualisierte Gewalt umfasst alle sexuellen Handlungen, Äußerungen oder Darstellungen, die gegen den Willen einer Person erfolgen oder bei denen ein Macht-, Abhängigkeits- oder Altersgefälle ausgenutzt wird.
Dies sind Verhaltensweisen, die grundlegend gegen die Werte unserer Schule verstoßen.
Mitarbeitende an der Mittelschule am Lech Schongau müssen vor Antritt ihrer Tätigkeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Mittelschule am Lech Schongau geben sich und der Schulgemeinschaft daher folgenden Verhaltenskodex gegen sexualisierte Gewalt:
- Gestaltung von Nähe und Distanz
- Räume werden nicht abgeschlossen bei Einzelgesprächen, Einzelunterricht, Übungseinheiten usw.
- (intensive) freundschaftliche Beziehungen zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften sind zu unterlassen. Im Falle privater Freundschaften z.B. über Eltern ist die Schulleitung zu informieren.
- Das individuelle Grenzempfinden ist ernst zu nehmen.
- Grenzverletzungen müssen thematisiert werden (Schulleitung).
- Körperkontakt
- Ist grundsätzlich zu unterlassen
- Ausnahme: Erste Hilfe, Trost, Schutz, Einschreiten zur Gefahrenabwehr, Hilfestellung soweit notwendig (Absprache)
- Sprache und Wortwahl
- Schülerinnen und Schüler werden von Lehrkräften mit dem Vornamen angesprochen, Kosenamen nur mit ausdrücklichem Einverständnis
- Sexualisierte Sprache wird an der Schule nicht verwendet.
- Abfällige Äußerungen und Herabsetzungen sind nicht zulässig und werden auch unter Schülerinnen und Schülern nicht geduldet.
- Bei Grenzverletzungen wird von Lehrkräften eingeschritten und Position bezogen.
- Social Media
- Lehrkräfte stehen nicht über soziale Medien in Kontakt mit Schülerinnen und Schülern.
- Es ist verboten, in der Schule Bild-/Ton- oder Videoaufnahmen zu machen.
- Einsicht in Social Media Accounts/ Handys nicht durch Lehrkräfte, ggf. Info an Schulleitung —> Polizei
- Sportunterricht
- Hilfestellung im Sportunterricht ist ggf. notwendig und erlaubt. Die Art der Hilfestellung ist zu erklären.
- Gemeinsames Umkleiden von Lehrkräften mit Schülerinnen und Schülern ist verboten.
- Klassenfahrten und Ausflüge/Exkursionen
- Dieser Verhaltenskodex gilt analog auf Klassenfahrten und Ausflügen.
Im Falle ist es unser Ziel, uns um deinen Schutz und deine Begleitung zu kümmern und gemeinsam mit dir Lösungen zu finden unter Einbeziehung der JAS und der Schulpsychologie sowie weiterer notwendiger Stellen.
Dieses Konzept gilt für Lehrkräfte wie für Schülerinnen und Schüler.
Wohin du dich wenden kannst, zeigt dir die folgende Übersicht.

