Neues Schuljahr 2020/21

An alle Schüler und Eltern
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
das neu Schuljahr beginnt und manches dabei wird neu sein.
Unsere Telefonnummer hat sich geändert, wir sind unter 08861 258940
zu erreichen.
Im Zusammenhang mit der Coronapandemie mussten einige organisatorische
Änderungen vorgenommen werden.
Der aktuelle Hygieneplan wird in den Klassen besprochen, er ist bald
auf unserer Homepage einsehbar.
Für die Fahrschüler hat der RVO zusätzliche Busse zugesagt, so dass es hoffentlich
nicht zu überfüllten Bussen kommen wird.
Ab der zweiten Schulwoche wird es in der Mensa Mittagessen für die Ganztagsklassen
geben. Einen Pausenverkauf wird es auch ab der zweiten Schulwoche geben, aber
nicht an den bekannten Verkaufsstellen im Schulhaus
sondern durch klassenweise Bestellung in der Mensa mit Vorauskasse.
Wir wollen darauf achten, möglichst auf Dauer im Normalbetrieb ohne Schließungen
oder Distanzunterricht miteinander lernen und arbeiten zu können. So wird der
Infektionsschutz ein großes Thema dieses Schuljahres sein.
Die Schülerinnen und Schüler werden am ersten Schultag um 7.30 Uhr von ihren
Klassleitern auf dem Schulgelände abgeholt. Die neuen Fünftklässler treffen sich auf
der geteerten Pausenfläche zwischen Mittelschule und Kollegstufenbau. Die Klassen
werden dann über die für sie vorgesehenen Zugänge und die auch in Zukunft
einzuhaltenden Wege in ihre Klassenzimmer geführt.
Auf dem gesamten Schulgelände (=Campus) gilt Maskenpflicht, auch an den
Bushaltestellen und in den Bussen. Bis zum 18.September gilt
die Maskenpflicht auch im Unterricht.
Kinder mit unklaren Krankheitssymptomen sollen bitte vorsorglich zuhause bleiben und
ggf. einen Arzt aufsuchen.
„Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals
– oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in
die Schule kommen“, so schreibt es das Ministerium vor.
Für Schülerinnen und Schüler mit Grunderkrankungen muss eine individuelle
Risikobewertung von einem Arzt oder einer Ärztin vorgenommen werden. Dann kann
ggf. auch eine Befreiung vom Präsenzunterricht genehmigt werden, längstens für einen
Zeitraum von drei Monaten. Soll dann weiter eine Befreiung erfolgen, muss
erneute eine ärztliche Risikobewertung vorgenommen werden. Im Falle der Befreiung vom
Präsenzunterricht muss der Schulpflicht dann über Distanzunterricht nachgekommen
werden.
Wenn wir uns alle bemühen, das Infektionsgeschehen gering zu halten, bin ich guter
Dinge, dass wir das Schuljahr meistern werden. Das wünsche ich uns allen.
Bleiben Sie gesund!
Frank Pfaffenberger